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BFH, 14.01.1960 - V 22/58 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Die auf einen Toto-Gewinner von dem Toto-Unternehmen anläßlich der Gewinnüberweisung abgewälzten Kosten dieser Überweisung - Heranziehung der Kosten einer Überweisung zur Umsatzsteuer bei einem Toto-Unternehmen - Kosten der Gewinnauszahlung - Pflicht des Schuldners, Geld ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 394
- BStBl III 1960, 147
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 10.12.1981 - V R 75/76
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten …
Ein Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung setzt voraus, daß eine Leistung im Vergleich zur anderen nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Januar 1960 V 22/58 U, BFHE 70, 394, BStBl III 1960, 147; vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BFHE 123, 203, BStBl II 1977, 881, sowie vom 3. Juli 1980 V R 99/75, Umsatzsteuer-Rundschau 1980 S. 209 - UStR 1980, 209 -, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 28.04.1966 - V 158/63
Aufziehen neuer oder gebrauchter Reifen auf Felgen von Kraftfahrzeugen - …
Zur Annahme einer Nebenleistung ist erforderlich, daß die Leistung im Verhältnis zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (BFH-Urteil V 22/58 U vom 14. Januar 1960; BFH 70, 394; BStBl III 1960, 147). - BFH, 21.10.1987 - X R 14/80
Einheitlichkeit einer Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn
Ein Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung setzt voraus, daß eine Leistung im Vergleich zu anderen nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (BFH-Urteile vom 14. Januar 1960 V 22/58 U, BFHE 70, 394, BStBl III 1960, 147; in UR 1980, 209; in BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200; vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499; vgl. ferner Weiß, UR 1977, 179; 1982, 256).
- BFH, 13.08.1970 - V R 69/66
Umsatzsteuerbefreiung bei nach Weisung ausgeführten beförderungssteuerpflichtigen …
Von einer Nebenleistung kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur gesprochen werden, wenn der dienende Umsatz im Verhältnis zum auslösenden Geschäft nebensächlich ist, mit ihm in engem Zusammenhang steht und in seinem Gefolge üblicherweise vorkommt (vgl. das Urteil V 22/58 U vom 14. Januar 1960, BFH 70, 394, BStBl III 1960, 147;… Eckhardt-Schettler, "Umsatzsteuer", 8. Aufl. S. 16). - BFH, 20.05.1965 - V 32/63 U
Umsatzsteuerfreiheit des Warenverkehrs auf Wasserstrassen
Sie wäre aber dann jedenfalls als Nebenleistung zur Lieferung aufzufassen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats gegeben ist, wenn eine Verrichtung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr in engem Zusammenhang steht und in ihrem Gefolge regelmäßig vorkommt (Urteil des Bundesfinanzhofs V 22/58 U vom 14. Januar 1960, BStBl 1960 III S. 147, Slg. Bd. 70 S. 394). - BFH, 15.06.1965 - V 67/63 U
Heranziehung von Mahngebühren und Verzugszinsen zur Umsatzsteuer - Mahngebühren …
Sie gehören deshalb zu dem Entgelt, das für die Gewährung des Versicherungsschutzes bezahlt werden muß und sind ebenso wie die Verzugszinsen als Zahlungszuschläge zu behandeln (vgl. dazu das Urteil des Bundesfinanzhofs V 22/58 U vom 14. Januar 1960, BStBl. 1960 III S. 147, Slg. Bd. 70 S. 394). - Bundesfinanzhof München, 20.05.1965 - V 32/63 Sie wäre aber dann jedenfalls als Nebenleistung zur Lieferung aufzufassen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats gegeben ist, wenn eine Verrichtung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr in engem Zusammenhang steht und in ihrem Gefolge regelmäßig vorkommt (Urteil des Bundesfinanzhofs V 22/58 U vom 14. Januar 1960, BSfBI. 1960 III S. 147, SIg. Bd. 70 S. 394).